UG oder GmbH? Unterschiede, Vor- und Nachteile für Gründer
24. Oktober 2026 · 6 Minuten Lesezeit
Wer mit Partnern gründet und die Haftung begrenzen will, landet meist bei UG oder GmbH. Beide sind rechtlich sehr ähnlich – der wichtigste Unterschied ist das Startkapital.
Gemeinsamkeiten
Beide sind Kapitalgesellschaften: Für Schulden haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, nicht dein Privatvermögen. Gegründet wird beim Notar, eingetragen im Handelsregister. Seit einigen Jahren ist die Gründung auch online per Videoverfahren möglich.
Die UG (haftungsbeschränkt)
Die UG kann schon mit einem Euro Stammkapital gegründet werden, das bar eingezahlt werden muss. Dafür muss sie jedes Jahr ein Viertel ihres Gewinns in eine Rücklage einstellen, bis das Kapital einer GmbH erreicht ist. Danach kann sie in eine GmbH umgewandelt werden.
Die GmbH
Die GmbH braucht 25.000 Euro Stammkapital, von dem bei der Gründung mindestens die Hälfte eingezahlt sein muss. Sie wirkt auf viele Geschäftspartner etablierter und ist nicht an die Rücklagenpflicht gebunden.
Kosten und Aufwand
Notar, Handelsregister und Gewerbeanmeldung kosten bei einer einfachen Gründung mit Musterprotokoll meist einige hundert Euro. Für beide Rechtsformen fallen eine doppelte Buchführung und ein Jahresabschluss an – plane dafür einen Steuerberater ein.
Was passt zu dir?
Die UG eignet sich, wenn wenig Kapital vorhanden ist und das Unternehmen erst wachsen soll. Die GmbH passt, wenn Kapital da ist oder Partner und Kunden besonderen Wert auf die Rechtsform legen.
Welche Rechtsform in deinem Fall richtig ist, klärst du am besten mit Steuerberater und Notar. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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